Das Molekül X (Ein Bericht von Dirk Schrader)
Lesen gefährdet die Dummheit – das hat auch mein Großvater immer gesagt. Heute ist
dieser Satz ein Werbeslogan der S.Fischer – Verlage und man kann ihn mehrfach in
unserer Praxis wahrnehmen.
Die „Entdeckung“ des Moleküls X, nennen wir es fortan MX, gestaltete sich schwierig:
vor ca. 3 Jahren konnte ich darüber etwas in einem Buch des Daniel-Peter-Verlags
lesen. Darüber hinaus war es nicht einfach, über das Internet mehr über MX zu
erfahren. Da gab es Nachrichten über sensationelle Therapieerfolge bei
Infektionserkrankungen durch MX aber auch schrille Warnungen vor dessen
Gefährlichkeit z.B. bei Wikipedia. Was stimmte denn nun?
Wenn die Befürworter von MX recht hatten – dann könnte das die gesamte
Infektionslehre revolutionieren: Alle Antibiotika auf den Müll – MX als Universalheilmittel
gegen alle bekannten Bakterien, auch die superresistenten, Viren, Pilze, Prionen und
viele Tumorzellen – gegen Probleminfektionen mit Neosporen, Anaplasmen, Borrelien,
Leishmanien und Ehrlichien – kurz: gegen alles Fiese , was als „Mittelmeerkrankheiten“
bezeichnet wird, inklusive der Tropeninfektion Malaria beim Menschen.
Irgendwann fand ich Berichte über die positive Wirkung von MX – mehrere
wissenschaftliche Publikationen der Mayo-Kliniken in den USA aus den Jahren 1975 bis
1980. Merkwürdig war nur , daß man es nicht kaufen konnte. Der Einsatz von MX wurde
in keiner Universität beschrieben.
Nach Auffrischung der Kenntnisse in Chemie und Pharmakologie wagten wir , MX selbst
herzustellen. Mathematisch genau und unter größter Vorsicht wurde eine chemische
Reaktion in Gang gesetzt, deren Endprodukt MX war . Und faszinierend war zu sehen,
dass seine Anwendung bei Hautinfektionen alles schlug, was unter dem Begriff
„Antibiotika“ bei uns bekannt war . In Bruchteilen von Millisekunden waren die
Hautinfektionen beendet.
Ein Nachteil für den Patienten konnte zu keiner Zeit festgestellt werden.
MX wurde dann auch in Fällen schwerer Infektionen /Sepsis eingesetzt. Festzustellen
war , dass sich das jeweilige Krankheitsbild nach Eingabe oder Infusion innerhalb von
zwei T agen deutlich linderte bzw. abschwächte.
Ein Beispiel: Junger Hund von 6 Monaten: Parvovirose. Infusionstherapien mit diversen
Antibiotika schlugen nicht an. Patient erschien rettungslos. Infusion mit MX : Nach zwei
T agen deutliche Besserung. Nach weiteren 2 T agen Symptomfreiheit. Blutanalysen
zeigten keine Organschädigung durch MX.
Natürlich haben wir das auf unserer Webseite publiziert und die Infos auch an andere
Foren weitergegeben. Dem kam eine Hamburger Behörde auf die Spur und vertrat die
Auffassung, dass dies Werbung für ein nicht zugelassenes Arzneimittel sei – also
ungesetzlich. Darüber hinaus verwies diese Behörde auf eine Warnung des
Bundesinstituts für Risikobewertung, demzufolge der Einsatz eines aus England auf
den Markt drängenden Produktes, dessen Wirksamkeit wohl auf MX basiert, auch
ungesetzlich sei. In Bausch und Bogen wurde uns die Anwendung dieses Produktes
unterstellt, was die Staatsanwaltschaft auf den Plan rief. Im Glanze dieser schweren
Anschuldigung, die sich als völlig nichtig herausstellte, wurden wir unter Androhung
eines Bußgeldes veranlasst, alle Veröffentlichungen über MX aus dem Netz zu nehmen
– was unter Protest zunächst auch termingerecht geschah.
Der Oberindianer in der Behörde, ein Tierarzt, hatte wohl täglich Schaum vorm Mund,
wenn er im Internet surfte. Er „vergaß“ offenbar seinen PC zu aktualisieren und konnte
– warum auch immer – viele unserer Veröffentlichungen über MX weiter im Internet
lesen. Dieses „warum auch immer“ ist jedem Nutzer des Internets bekannt: Google z.B.
speichert alles. Unser Oberindianer hat davon wohl eher wenig Kenntnisse und schickte
eine Bußgeldforderung von 10.000.- € auf den Weg.
Rechtsanwalt Michael Rockel, Hamburg, hat das zum Anlass genommen, ein
Eilverfahren gegen die Behörde im Verwaltungsgericht Hamburg anzustrengen. Dieses
hat nun die Aufgabe festzustellen, ob MX überhaupt als Arzneimittel angesehen
werden kann. Wenn nicht, wäre das Arzneimittelgesetz (AMG) hier sowieso nicht
zuständig. Und es darf darüber entscheiden, ob das von uns synthetisierte MX für Tier
und Mensch schädlich ist. Immerhin konnten wir bis heute das Gegenteil von dem
beweisen, was das Bundesinstitut für Risikobewertung über jenes Produkt aus England
annimmt. Und es darf darüber entscheiden, ob wir als Tierärzte weiterhin von dem
Recht auf Therapiefreiheit Gebrauch machen dürfen, so wie es auch im AMG
festgeschrieben ist.
Die Staatsanwaltschaft Hamburg darf sich mit drei Strafanzeigen gegen den
Oberindianer beschäftigen und prüfen, ob er sein Amt mißbraucht hat, um einen
mißliebigen Kollegen zu schädigen. Auch der Versuch wäre strafbar .
Mache ich Ihnen Mut, selbst über Ihre Gesundheit und die Ihres Haustieres zu
entscheiden?
Dann sollten Sie den Kongress über Alternativmedizin Ende April in Kassel besuchen:
www.spiritofhealth2015.org
Dirk Schrader , Hamburg
Be careful, my friend !
Ostern 2015 rief mich ein Freund an, der in Jerusalem lebt und auch Tierarzt ist.
Er sagte:
„Be careful, my friend ! Remember what these mediocre assholes did to Socrates and
Galileo.“